Vertragsbestimmungen

Anmeldung
Durch die Buchung kommt zwischen dem Kunden / der Kundin und PARA TOURS ein Vertrag zustande. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Vertragsbestimmungen genau durch.

Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung oder Buchung erhalten Sie von uns die Buchungs-Bestätigung mit unserer Bankverbindung sowie auf Wunsch einen Einzahlungsschein für die Überweisung der Anzahlung. Die Anzahlung beträgt mindestens 30 % der Gesamtkosten, zahlbar innert
10 Tagen. Der Restbetrag ist spätestens 45 Tage vor Reiseantritt fällig. Wenn Sie an Ihr Reisebüro zahlen, so sind wir nur zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Ihre Zahlung an uns weitergeleitet wurde.

Annullation durch den Kunden / die Kundin
Bis 120 Tage vor Abreise betragen die Annullationskosten mindestens 50 % der Gesamtkosten. Bei kurzfristigeren Annullierungen gelten folgende Ansätze in Prozent des Gesamtpreises:
119 bis 90 Tage vor Reisebeginn    =   60 %
89 bis 60 Tage vor Reisebeginn    =     70 %
59 bis 30 Tage vor Reisebeginn    =     80 %
29 bis 0 Tag(e) vor Reisebeginn    =   100 %
Massgebend ist jeweils das Eingangsdatum der Annullierung. Diese muss schriftlich erfolgen. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung, da bei einzelnen Arrangements – insbesondere auch bei Flügen – die Annullationskosten bereits ab Buchung 100 % betragen.
Bei Annullierung oder Teilannullierung einer bestätigten Buchung erheben wir zusätzlich zu den Annullationskosten eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 200.- pro Person. Diese ist wie die Auftragspauschale nicht rückerstattbar.

Umbuchung durch den Kunden / die Kundin
Bei Umbuchung einer bestätigten Buchung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 200.- pro Person. Diese ist wie die Auftragspauschale nicht rückerstattbar.

Annullation durch PARA TOURS
Es steht im Ermessen von PARA TOURS, eigene Reisen infolge ungenügender Beteiligung, Streiks, Unruhen, höherer Gewalt, usw. nicht durchzuführen.  

Mindestbeteiligung
Für alle publizierten Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die je nach Reise unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die uns vor Abreise zu einer wesentlichen Änderung der angebotenen Leistungen zwingen, können wir die Reise bis 22 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin absagen. In beiden Fällen bemühen wir uns, ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich oder Sie verzichten darauf, erstatten wir Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Kleingruppenzuschlag Je nach Gruppenreise besteht die Möglichkeit, bei zu kleiner Teilnehmerzahl die Reise trotzdem durchzuführen. In diesem Falle wird bei der Buchung ein Kleingruppenzuschlag nach Grad der Unterbelegung festgelegt. Sofern bei Buchung der Reise dieser Zuschlag vereinbart wurde, besteht kein Rücktrittsrecht. Der Zuschlag wird 22 Tage vor Abreise erhoben.

Vorzeitige Rückreise
Sollte der Kunde / die Kundin aus eigenem Verschulden die Reise frühzeitig abbrechen, erfolgt keine Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Die Reiseleitung ist berechtigt, Reiseteilnehmer/innen, die sich nicht an die aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen erforderlichen Verhaltensregeln halten, von der
Weiterreise auszuschliessen.

Reisepass, Visum, Gesundheitsbestimmungen
Bitte erkundigen Sie sich bei PARA TOURS oder Ihrer Buchungsstelle über die aktuellen Einreisebestimmungen. Der Kunde / die Kundin ist für die Einholung der notwendigen Einreisedokumente (Reisepass, Visa, ESTA, eTA), und die Beachtung der Gesundheitsvorsorge (Impfungen) selber verantwortlich und zuständig.

Haftung
PARA TOURS vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Reiseleitung / Reiseorganisation nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden vorliegt. Unsere Haftung ist in jedem Falle auf den Gesamtpreis der Reise beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.

Personenschäden
PARA TOURS übernimmt keine Haftung für Personenschäden (Tod, Körperverletzung).

Haftungsausschluss
PARA TOURS haftet nicht, wenn die Nichterfüllung zurückzuführen ist auf:
– Versäumnisse des Kunden / der Kundin
– Unvorhersehbare und nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung beteiligt ist.
– Höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches PARA TOURS oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
– Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streiks, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, usw. zurückzuführen sind.
– Programmänderungen infolge von Flugplanänderungen, Flugausfällen und Flugverspätungen.

Beanstandungen
Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Reisebestätigung oder sind sie anderweitig mangelhaft, müssen Sie unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Dienstleistungsunternehmen, welches die Leistung erbringen sollte, unentgeltliche Abhilfe verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der Reiseleitung oder vom Dienstleistungsunternehmen, welches die Leistungen erbringen sollte, eine schriftliche Bestätigung verlangen. Beanstandungen und allfällige Schadenersatzansprüche müssen spätestens vier Wochen nach der Rückkehr schriftlich geltend gemacht werden.

Versicherungen
Im Reisepreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Wir bitten Sie zu überprüfen, ob bereits genügende Annullierungskosten-, Kranken-, Unfall- und sonstige Versicherungen abgeschlossen werden konnten. Der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung wird dringend empfohlen. PARA TOURS schliesst bei Bedarf gerne eine kostenpflichtige Annullationskostenversicherung für den Kunden / die Kundin ab.

Programmänderungen
PARA TOURS behält sich auch im Interesse des Kunden / der Kundin vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
Insbesondere haftet PARA TOURS nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, Witterungsverhältnisse oder Verspätung von Dritten zurückzuführen sind. PARA TOURS bemüht sich jedoch, gleichwertigen Ersatz zu erbringen.

Preisänderungen
In folgenden Ausnahmefällen ist es möglich, dass PARA TOURS die Preise erhöht:
– Tarifänderungen der Transportunternehmen
– Neu eingeführte staatliche Abgaben oder Gebühren
– Staatlich verfügte Preiserhöhungen
– Starke Wechselkursschwankungen
PARA TOURS wird Preiserhöhungen spätestens
30 Tage vor Reisebeginn bekanntgeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des Reisepreises, hat der Kunde / die Kundin das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte der Kunde / die Kundin an den unabhängigen Ombudsmann gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich.
Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Klagen gegen PARA TOURS können nur in Bern angebracht werden.

Kundengeldabsicherung
PARA TOURS ist Mitglied der Swiss Travel Association of Retailers (STAR).
Die von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge sind gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 durch die Swiss Travel Security sichergestellt.


                    

 

 

 


Stand Juni 2021